Waldbrandvorsorge

Brandschutzstreifen Sachsenwald

18.10.2026


Waldbrandvorsorge: Befahrung der „Brandschutzstreifen“ in der Waldsiedlung

Vor dem Hintergrund der Waldbrandgefahr wurde am 28. September eine Befahrung der sogenannten „Brandschutzstreifen“ in der Dassendorfer Waldsiedlung durchgeführt. Neben der Bürgermeisterin sowie dem Gemeindewehrführer und dem Amtswehrführer nahmen Mitarbeitende aus den Bereichen Bevölkerungsschutz, Ordnungsamt und Bauamt teil.

Aufgabe der „Brandschutzstreifen“ als Befahrungsstreifen

Anders, als die umgangssprachliche Bezeichnung vermuten lässt, sind die Streifen aufgrund ihrer Breite nicht dafür ausgelegt, ein Übergreifen von Flammen durch umstürzende Bäume oder Unterholz zu verhindern. Sie dienen vielmehr als Befahrungs- und Versorgungsstreifen für die Einsatzkräfte. Im Einsatzfall soll ein durchgehender Rundweg für Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein. Dafür müssen sowohl der Untergrund als auch das sogenannte Lichtprofil, also der freizuhaltende Raum unter den Baumkronen, eine sichere Befahrbarkeit ermöglichen. Auch die Zufahrten müssen gewährleistet sein.

Wasserversorgung und Zugänge

Durch den Wald von Aumühle bis Dassendorf, bis zum Wasserwerk hinter dem Heidekamp, verläuft eine Wasserleitung, an der Hydranten vorhanden sind. Weitere Hydranten befinden sich am nördlichen Schutzstreifen, der von der Abwasserpumpstation bis hinter den „Kurzen Weg“ reicht.

Auch die Straßen, die am Schutzstreifen enden, sind mit Hydranten ausgestattet. Die fußläufigen Stichwege zwischen den Straßen und dem Brandschutzstreifen sind durch öffentliche Geh-, Fahr- und Leitungsrechte gesichert und müssen daher freigehalten werden. Sie ermöglichen beispielsweise den Zugang für Einsatzkräfte sowie den Transport von Löschmaterial und Schläuchen.

Ergebnis der Befahrung und weiterer Handlungsbedarf

Die Befahrung hat gezeigt, dass das vorhandene System grundsätzlich funktionsfähig ist. Das Lichtprofil der Bäume lässt eine Befahrung zu, und die Stichwege sind freigehalten. Lediglich ein größerer Ast im Bereich der Zuwegung vom Buchenweg muss auf einem Privatgrundstück entfernt werden.

Weitere Informationen zum Thema „Waldbrandvorsorge und -bekämpfung im Sachsenwald und im Amt Hohe Elbgeest finden Sie ***NEU*** in der DassendorfAPP unter

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Bürgermeisterin Martina Falkenberg