Freilaufende Hunde im Waldgebiet
Aktuelle Info
27.07.2025

Freilaufende Hunde im Waldgebiet – Bürger wenden sich an Gemeinde und Ordnungsamt
In Schleswig-Holstein gilt im Waldgebiet eine generelle ganzjährige Anleinpflicht für Hunde, gemäß dem Landeswaldgesetz §17. Das bedeutet, dass Hunde im Wald immer an der Leine geführt werden müssen, um Wildtiere zu schützen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. In Dassendorf gilt dies sowohl für die sog. „Waldkämme“ zwischen den Wohnstraßen als auch in den angrenzenden Waldflächen des Sachsenwaldes. Überall finden sich zahlreiche Trampelpfade, die gern zum „Gassigehen“ genutzt werden.
Die Anleinpflicht soll Wildtiere, insbesondere während der Brut- und Setzzeit, vor Störungen und Gefahren durch freilaufende Hunde schützen. Daher ist es wichtig, die Vorschriften zu beachten und Hunde im Wald immer anzuleinen.
Immer wieder werden jedoch Verstöße und Vorfälle gemeldet. Hier ein aktuelles Beispiel einer Bürgeranfrage:
„Es geht um die zunehmende Problematik der freilaufenden Hunde und der rücksichtslosen Hundehalter im Waldgebiet. (…) Ich bin mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut, insbesondere mit §17 LWaldG, der eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald vorschreibt. Leider wird dieses Gesetz von den meisten Hundehaltern offensichtlich ignoriert. In der Vergangenheit wurde ich selbst mehrfach durch freilaufende Hunde gefährdet (…).
Es kam zu mehreren Vorfällen, die teilweise täglich, vor allem an Wochenenden, im Wald passieren. Hunde laufen frei herum, während die Hundehalter oftmals nicht einmal mehr sichtbar sind.
Dieses Verhalten ist inakzeptabel und stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, insbesondere Kinder und ältere Personen, dar. Es besteht die Gefahr, dass ein spielendes Kind im Wald gebissen oder sogar schwer verletzt wird. Zudem gefährden freilaufende Hunde die Wildtiere, die in dieser Jahreszeit Junge haben und somit besonders schutzbedürftig sind.
Trotz freundlicher Hinweise und Bitten um Rücksichtnahme werden diese oftmals ignoriert oder sogar mit Beschimpfungen und unhöflichem Verhalten beantwortet. (…)“
Auf die Bitte, entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Leinenpflicht im Wald zu ergreifen antwortet das Ordnungsamt des Amtes Hohe Elbgeest:
„Wir nehmen Ihre Beobachtungen und Ihre Sorge um die Einhaltung der geltenden Regelungen sehr ernst. Die Leinenpflicht dient dem Schutz von Wildtieren, anderen Waldbesucher*innen sowie der Hunde selbst. Dass sich manche Hundehalter*innen nicht daran halten, stellt auch aus unserer Sicht eine durchaus ernstzunehmende Problematik dar. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass es uns als Ordnungsbehörde nicht möglich ist, flächendeckend und dauerhaft Kontrollen durchzuführen. Wie bei anderen ordnungsrechtlichen Regelungen – etwa im Bereich des ruhenden Verkehrs oder beim Thema Müll – können wir nur punktuell tätig werden und konkrete Hinweise prüfen. Selbstverständlich gehen wir gemeldeten Einzelfällen weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten nach. Zusätzlich setzen wir auf Beschilderung und Öffentlichkeitsarbeit, um auf die geltenden Regeln aufmerksam zu machen und mehr Rücksichtnahme zu erreichen.“
Um im Bereich des Flachstumweges auf die Problematik hinzuweisen, hatte die Gemeinde bereits vor längerer Zeit inoffizielle Hinweisschilder organisiert und aufstellen lassen, um auf den notwendigen Schutz der Wildtiere hinzuweisen. Weitere solcher Schilder sind bereits bestellt, um auch in anderen Wald-Zugangsbereichen diese Thematik bewusst zu machen. Eine offizielle Beschilderung durch die Behörden gibt es nicht.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg
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