Aktuelles aus der GV April-Sitzung Teil II
Sportstätten, Bücherei, Entschädigungssatzung.....
29.05.2026
Aus der Gemeindevertretung April 2026
In der April-Sitzung stellte das Planungsbüro ARC+ die finale Version der kommunalen Wärmeplanung vor, zu finden auf der Website www.Dassendorf.de unter „Bauleitplanung/ Kommunale Wärmeplanung“.
Ergebnis der Bestands- und Potentialanalyse ist, wenig überraschend für alle Beteiligten, dass der Fokus auf dezentraler Versorgung liegt. Zehn Maßnahmen wurden formuliert, um die Wärmeversorgung in Dassendorf bis 2040 klimaneutral zu gestalten. Eine davon ist eine Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung im Bereich Wendelweg mit Alfried-Otto-Schule, Kita und Sportstätten. Die Planer empfehlen, als Entscheidungsgrundlage ein energetisches Quartierskonzept erstellen zu lassen. Die Klimaschutzbeauftragte des Amtes Hohe Elbgeest wird diesbezügliche Fördermöglichkeiten prüfen.
Gemeindewehrführer Björn Zeuner berichtet über den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan – Feuerwehr Dassendorf im „grünen Bereich“
Im Hinblick auf die Planungsanzeige bei der Landesplanung zu einem neuen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus wurde der Feuerwehrbedarfsplan aktualisiert. Auf Grundlage der Risikobeschreibung lassen sich Sicherheitsbilanz, erforderliche Löschfahrzeuge und Einsatzmittel, zeitliche und räumliche Erreichbarkeit im Einsatzgebiet, Einhaltung der Hilfsfrist sowie die notwendigen Einsatzkräfte ermitteln.
Verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr ist als Trägerin des Feuerwehrwesens die Gemeinde. Für die organisatorische und fachtechnische Einsatzbereitschaft der Feuerwehr trägt die Gemeindewehrführung die Verantwortung.
Anhand des Punktesystems liegt die Freiwillige Feuerwehr Dassendorf mit nahezu sämtlichen Angaben im „grünen Bereich“. Einzig im Status „Fahrzeugentwicklung in den nächsten 10 Jahren“ ist die „Ampel auf gelb“ hinsichtlich ihrer Löschfahrzeuge: HLF 10/26 (Baujahr 2008) hat eine angenommene Restnutzungsdauer von 2 Jahren. Schätzpreis für eine Neuanschaffung: rund 680.000 Euro. Für das LF 20 (Baujahr 2017) wird eine Restnutzungsdauer von 11 Jahren angenommen. Schätzpreis für Neuanschaffung: 760.000 Euro.
Erfreulich ist die Gesamtstärke der Einsatzkräfte. Die Mindeststärke liegt in der Berechnung bei 50. Die FFW Dassendorf verfügt derzeit über 58 Einsatzkräfte. Auch die Altersstruktur ist positiv bewertet. Bürgermeisterin und Gemeindewehrführer sprechen gegenseitigen Dank für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und FFW aus.
„Bauturbo“: Chancen und Risiken für beschleunigtes Bauen
Vor der GV hatte sich bereits der Planungsausschuss mit dem „Bauturbo“ beschäftigt. Nach derzeit geltender Regelung ist die GV abschließend für diesbezügliche Beschlüsse zuständig. Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Hauptsatzung vor, so dass ein zweistufiges Verfahren im Umgang mit Anträgen hinsichtlich des „Bau-Turbos“ eingeführt wird: Wenn der Planungsausschuss in der Beratung eines Bauvorhabens den „Bau-Turbo“ empfiehlt, soll sich im zweiten Schritt die GV abschließend mit dem Antrag befassen. Lehnt der Planungsausschuss in Vorberatungen den „Bau-Turbo“ für ein Vorhaben ab, so gelangt dieser nicht mehr zur Beratung in die GV. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Fristen vorteilhaft.
Die Anwendung des „Bauturbos“ für ein Bauvorhaben im Tannenweg lehnte die GV entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Planungsausschusses ab, da dies mit erheblichen Auswirkungen auf das gesamte Gebiet des Bebauungsplans verbunden wäre.
Neufassung der Entschädigungssatzung beschlossen
Die neue Landesverordnung „Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern“ räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 75 Prozent anzuheben. Damit sollen der eklatante Unterschied zu Entschädigungshöhen in nahezu sämtlichen anderen Bundesländern aufgehoben und das kommunale Ehrenamt in Schleswig-Holstein eine höhere Wertschätzung erfahren.
Die Kosten dafür trägt nicht das Land, sondern die Gemeinden. Daher hat sich der Finanzausschuss intensiv mit einer Überarbeitung der Entschädigungssatzung auseinandergesetzt. Ziel sollte dabei eine (auch finanzielle) Aufwertung des Ehrenamtes in Verbindung mit achtsamer Haushaltsführung sein.
Ursprünglich wurden für den Haushalt 2026 bei maximalen Entschädigungszahlungen 69.000 Euro pro Jahr angenommen. Durch die Neufassung der Entschädigungssatzung wurde der maximale Wert laut Modellrechnung auf 58.000 Euro und damit um ca. 16 Prozent verringert.
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Grundgesetz ist geändert worden, um ein sog. Sondervermögen zu ermöglichen, von dem Bund, Länder und Kommunen profitieren sollen. Den bisher vorliegenden Informationen ist zufolge hat Dassendorf eine Förderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro zu erwarten. Die genauen Förderrichtlinien zur Umsetzung des Bundesgesetzes sind noch nicht bekannt.
Gemeindebücherei: Schließung bestätigt – Haushaltsstelle für Leseförderung beschlossen
Die GV sprach sich am 24. März 2026 für die Schließung der Gemeindebücherei zum Jahresende aus, vor allem wegen der hohen laufenden Kosten der Einrichtung, der Frage mit dem künftigen Umgang mit dem Gemeindegebäude Am Wendel 2a und der hohen (Digitalisierungs-)Auflagen für moderne Büchereiführung.
Die weitere Beratung wurde an den Ausschuss für Bildung und Soziales verwiesen. Dieser beriet dazu in seiner Sitzung am 23. April unter Leitung von Dr. Heike Gawor (IDA). Räumlichkeiten und Bestand wurden gesichtet. Frau Dr. Gawor stellte dem Ausschuss drei Konzepte vor mit dem Ergebnis, dass keines davon für eine Umsetzung in der Gemeinde Dassendorf infrage komme und daher an einer Schließung der Einrichtung festgehalten werde.
Der GV wurde eine Empfehlung zum Ablauf und Zeitplan der Bücherei-Schließung gegeben. Offen ist, ob die Gemeinde über die Medien frei verfügen kann, die unter anderem aus Mitteln des Büchereivereins Schleswig-Holstein angeschafft wurden. Falls ja, sollen zunächst Kitas, Schulbücherei und weitere örtliche Organisationen Bücher auswählen, bevor ein Bücherflohmarkt organisiert wird.
Die GV bestätigte, den befristeten Vertrag der geringfügig beschäftigten Büchereikraft planmäßig Ende Oktober 2026 auslaufen zu lassen. Die VHS Hohe Elbgeest hat Interesse an der Nutzung der Räumlichkeiten. Dies soll in die weiteren Überlegungen der Gemeinde einfließen. Nach Klärung der noch offenen Fragen mit allen Beteiligten wird der letzte Öffnungstag der Bücherei festgelegt.
Auf Antrag der WIR-Fraktion beschloss die GV die Einrichtung einer Haushaltsstelle „Leseförderung“ 2027 (5.000 Euro). Dies soll weiter der Finanzausschuss beraten.
Alle öffentlichen Unterlagen der Sitzung finden Sie unter www.dassendorf.de / Politik / Sitzungskalender.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg
Neukonzeptionierung Sportstätten - Wie geht es weiter?
Der Förderantrag der Gemeinde Dassendorf hinsichtlich des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ der Gemeinde Dassendorf hat keinen Zuschlag für das Programm erhalten. Eine neue Förderrunde steht voraussichtlich im Herbst dieses Jahres an. In Schleswig-Holstein gab es insgesamt 200 Anträge zum Programm mit insgesamt rund 360 Mio. Euro Investitionsvolumen. 12 Projekte aus SH haben einen Zuschlag erhalten mit einer Fördersumme von knapp 15 Mio. Euro.
Im Projekt „Neukonzeptionierung der Sportstätten in Dassendorf“ unter Leitung von Kathrin Schneider aus dem Amt Hohe Elbgeest tagen Projektgruppe der Amtsverwaltung und ehrenamtlich zusammengesetzte Lenkungsgruppe regelmäßig zu den unterschiedlichen Themenkomplexen. Die Nutzergruppen „Schule“ und „TuS Dassendorf“ wurden bereits hinzugezogen, um ihren Raumbedarf zu konkretisieren. Im Juni wird daraufhin ein weiteres Treffen mit der TuS Dassendorf stattfinden.
Die Gemeinde bereitet sich darauf vor, zur nächsten Förderrunde ein überarbeitetes Konzept einzureichen, das den Raumbedarfen gerecht wird, aber wesentlich unter den bisher kalkulierten rund 16 Mio. Euro Investitionssumme liegt. Auch Planungen ohne jegliche Fördermittel werden verfolgt.
In den Gesprächen geht es um ein Themenbündel aus Festlegung der Raumbedarfe, Fördermittel-/Finanzierungsfragen, Lärm- und Nutzungskonzept, Bestand/ Umnutzung (alte Turnhalle), Auswirkungen durch den möglichen Abriss der Tennishalle sowie die technische Gesamtplanung/ Quartierlösung (Wärmeversorgung).
Zur Einordnung: Bereits für eine „schlichte“ 2-Feld-Halle mit notwendigen Nebenräumlichkeiten sind derzeit nach konkreten Kostenschätzungen über 10 Mio. Euro Investitionssumme anzunehmen. Eine Größenordnung, die erhebliche Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben wird und deshalb vor einer abschließenden Beschlussfassung sorgsam zu beraten ist.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg