Aktuelles aus der GV Juli
Ampel, Verkehr, Parken....
27.07.2025

Bericht aus der Gemeindevertretung
Ampelanlage Dassendorfer Kreuz
Am 9. Juli ist die Ampelanlage am Dassendorfer Kreuz erneut ausgefallen. Die Ampelanlage zeigte in beiden Fahrtrichtungen zwischen Hohenhorn (B404) – Dassendorf (L314) ein orangenes Blicklicht. In beiden Fahrtrichtungen zwischen Brunstorf (B207) und Kröppelshagen (B207) zeigte sie gar kein Lichtsignal. Der Ausfall der Ampelanlage verursachte eine sehr unübersichtliche Verkehrslage und führte zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden. Insbesondere das Überqueren der Überwege zu Fuß, mit Gehwagen oder Fahrrad war kaum möglich. Polizei war nicht vor Ort, um den Verkehr zu regeln.
Das Ordnungsamt hatte sofort alle zuständigen Stellen informiert und auch im Nachgang mit Nachdruck auf Handlungsdruck hingewiesen: „Es besteht dringender Handlungsbedarf, um solch gefährliche Situationen künftig zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten“, so das Ordnungsamt an den Landesbetrieb Verkehr, Verkehrsaufsicht des Kreises, Polizei und Straßenmeisterei. Antworten zum weiteren Vorgehen stehen von diesen Stellen bisher aus.
Kleidercontainer AWSH
Die Abfallwirtschaft wird auf Veranlassung der Gemeinde einen Altkleidercontainer am Recycling-Standort „Bornweg“ aufstellen. Dies erfolgt zunächst als Testphase ohne vertragliche Bindung. Wenn in dieser Zeit vermehrt Verschmutzungen und Fremdmüll-Nebenlagerungen zu beobachten sein sollten, kann der Container zeitnah wieder entfernt werden. Falls sich der Container am Standort bewähren so wird nach Ablauf von ca. ½ Jahr ein entsprechender Standort-Mietvertrag zwischen Gemeinde und AWSH geschlossen.
Digitalsirene Alter Frachtweg
Der Kreis Herzogtum Lauenburg wird an vier Standorten Digitalsirenen zum Bevölkerungsschutz errichten. Als Standorte wurden dafür Alter Frachtweg, Schule, Regenrückhaltebecken Kreuzhornweg/Ecksweg und Mühlenweg/ Ausfahrt Müssenweg festgelegt. Die Sirenenanlage Alter Frachtweg wurde (aufgrund technischer Gegebenheiten in leicht veränderter Lage) mittlerweile errichtet.
Verkehrsregelung Falkenring
Anwohnende weisen darauf hin, dass Verkehrsteilnehmende sich im Falkenring nicht an die gesetzlich vorgegebenen Regeln halten. Der Falkenring ist eine sog. „Verkehrsberuhigte Zone“: Hier gilt Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge. Alle Verkehrsteilnehmenden sind gleichberechtigt. Auch die schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Kinder, Menschen mit verkehrlichen Hilfsmitteln und Radfahrende sollten sich gleichberechtigt zu motorisiertem Verkehr dort bewegen können.
Oft wird dies „Spielstraße“ genannt, was jedoch nicht mit einem Spielplatz zu verwechseln ist und insofern missverständlich sein könnte, da es sich weiterhin um eine Verkehrsfläche handelt. Auch Fahrzeuge dürfen nicht unnötig behindert werden.
Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Beim Ausfahren aus dem Bereich gilt die Vorfahrtregelung "Rechts vor Links" nicht, stattdessen muss Vorfahrt gewährt werden.
Die Anliegenden berichten weiter, dass am „Kreisel“ des Falkenrings unzulässiger Weise geparkt und zu insgesamt zu schnell gefahren werde. Außerdem herrsche insbesondere zu morgendlichem Arbeitsbeginn im Amt starkes Verkehrsaufkommen. Dort Parkende würden zudem meist bei Ausfahrt den Falkenring nutzen und nicht direkt vom Parkplatz über den Sperberweg fahren.
Das Ordnungsamt wird die Sachlage prüfen, den ruhenden Verkehr überwachen und ggf. mit „Knöllchen“ sanktionieren und die Mitarbeitenden des Amtes das Bewusstsein für diese Situation verdeutlichen.
Seitens der Gemeinde wird zudem eines der Geschwindigkeitsanzeigegeräte dort aufgestellt. Die Standorte werden immer wieder gewechselt, um die Aufmerksamkeit für die Anzeigegeräte aufrechtzuerhalten.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg