Zukunft Finanzen- Einführung der Doppik
Eröffnungsbilanz für Dassendorf erstellt
27.06.2025

Zukunft Finanzwesen - Einführung der Doppik in Dassendorf
Die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) ist ein neues Rechnungswesen für Kommunen, das in Schleswig-Holstein eingeführt wurde. Es ersetzt die bisherige Kameralistik und soll einen besseren Überblick über die Vermögenssituation und die finanzielle Lage der Kommunen ermöglichen. Die Umstellung auf Doppik ist in Schleswig-Holstein seit 2007 möglich und wurde schrittweise in den Gemeinden umgesetzt.
So nun auch in Dassendorf - die Einführung der Doppik ist erfolgreich durch die Verwaltung umgesetzt worden und die erste Bilanz (Eröffnungsbilanz) zum 01.01.2024 wurde im Finanzausschuss vom 24.06.2025 von der Verwaltung vorgestellt.
WIR haben uns bei der Prüfung der sehr umfangreichen Eröffnungsbilanz stark engagiert und die Verwaltung auf dem Weg zur Eröffnungsbilanz mit unterstützt und begleitet.
WIR können auch mit Stolz sagen, dass sich die Finanzlage der Gemeinde Dassendorf durch kluges und nachhaltiges Handeln in der Vergangenheit mehr als solide darstellt. Diese Sichtweise und diese Verantwortung werden WIR weiterhin für Dassendorf als Ziel haben.
Doch was ist der Hintergrund und was sind die Ziele der Doppik-Einführung?
WIR haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Verbesserte Transparenz und Steuerung:
Die Doppik bietet eine umfassendere Darstellung der Vermögenswerte und Schulden einer Kommune, was zu einer besseren Steuerung und Planung der Finanzen führt.
Zukunftsgerichtete Planung:
Durch die Berücksichtigung von Vermögenswerten und Schulden können Kommunen ihre finanzielle Situation besser einschätzen und langfristige Investitionen planen.
Vergleichbarkeit:
Die Doppik ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit der Finanzsituation verschiedener Kommunen.
Reform des Gemeindehaushaltsrechts:
Die Einführung der Doppik ist Teil einer umfassenden Reform des Gemeindehaushaltsrechts in Schleswig-Holstein.
Mehr Information für Bürger:
Durch die Doppik werden die Informationen über die kommunalen Finanzen für die Bürger transparenter.
Rechtliche Grundlagen:
Doppik-Einführungsgesetz:
Das Doppik-Einführungsgesetz bildet die Grundlage für die Umstellung auf das neue Rechnungswesen.
Gemeindeordnung und andere Gesetze:
Das Gesetz ändert die Gemeindeordnung und andere Gesetze, um die Doppik zu ermöglichen.
Fristen für die Umstellung:
Die Umstellung auf die Doppik ist seit 2007 möglich, wobei bis 2024 alle Kommunalhaushalte auf Doppik umgestellt sein sollen.
Berücksichtigung von Vermögenswerten:
Die Kommunen müssen ihre Vermögenssituation so darstellen, als ob die doppischen Haushaltsvorschriften schon immer gegolten hätten.
Fazit:
Die Doppik ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der kommunalen Haushaltsführung in Schleswig-Holstein und soll zu einer verbesserten Steuerung und Transparenz der kommunalen Finanzen beitragen.
Herzliche Grüße
WIR für Dassendorf