Bericht Planungsausschuss

Windenergie + Bauvorhaben

29.08.2025


Aus dem Planungsausschuss

Windenergie an Land und private Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Am 12. August fand trotz „Sommerpause“ die 21. Sitzung des Planungsausschusses unter Leitung des Vorsitzenden Sebastian Hofmann (WIR) statt.

Entwurf des Landes zum Regionalplan „Windenergie an Land“ liegt vor – Fläche zwischen Dassendorf und Brunstorf kein Vorranggebiet

Der Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein (Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land) wurde vom Land bereitgestellt. Stellungnahmen dazu sind bis zum 8. Oktober 2025 möglich. Der Link zur Online-Beteiligung ist unter www.bolapla-sh.de zu finden.

Im derzeitigen Entwurf des Landes ist die Fläche zwischen Brunstorf und Dassendorf NICHT als Vorrangfläche ausgewiesen worden. Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung wird eine fachanwaltliche Stellungnahme der Gemeinde Dassendorf gemeinsam mit Brunstorf erarbeitet.

Beschlüsse zu privaten Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Der Planungsausschuss hat beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen auf einem Grundstück im Karpfenteich für eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.7 bzgl. der „von der Bebauung freizuhaltenden Fläche“ sowie der Überschreitung der „Baugrenze“ von 4,65 m in östlicher Richtung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, zu erteilen.

Des Weiteren hat der Planungsausschuss beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen auf einem Grundstück im Mittelweg zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 d bzgl. der Überschreitung der „Baugrenze“ um ca. 5 m in Richtung Osten sowie der textlichen Festsetzung bzgl. der Unterschreitung der Dachneigung von 30° bis 50° und der Überschreitung der zulässigen Wohneinheiten von max. 2 WE, nicht zu erteilen.

Zu einem Grundstück in der Bargkoppel hat der Planungsausschuss beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Bebauung des Grundstücks sowie den Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 - 1. Änderung, nicht zu erteilen. Die Grundzüge des B-Plans sind zu stark berührt, sodass ein gemeindliches Einvernehmen von der Kreisbauaufsicht nicht akzeptiert werden würde. Der Planungsausschuss steht jedoch einstimmig einer gewerblichen Entwicklung dieser Fläche äußerst positiv gegenüber.

Abschließend hat der Planungsausschuss beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen auf einem Grundstück im Achtern Knick zum Antrag auf Befreiung bezüglich der GRZ I von 0,2 auf 0,27 und der GRZ II von 0,3 auf 0,42 für den Einbau von Dachgauben sowie des Dachgeschossausbau, nicht zu erteilen.

Baugenehmigungen für private Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Auf einem Grundstück im Grenzwall wurde vom Bauamt eine Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses erteilt.

Sebastian Hofmann (WIR), Vorsitz des Planungsausschusses

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