Hunde in Dassendorf

Hunde sind etwas Wunderbares. Sie bereichern das Leben und nicht zuletzt veranlassen sie auch zahlreiche Spaziergänge in unserem Ort. Allerdings gibt es auch Fußgänger, die weder intensiven Kontakt mit den Tieren selbst noch mit deren Hinterlassenschaften schätzen.
Am Flachstumweg sind Eltern von kleinen Kindern und eine Besitzerin eines kleinen Hundes mit der Bitte an mich herangetreten, dies einmal zu thematisieren.
Hundebesitzer sollten ihr freilaufendes Tier rechtzeitig zu sich rufen, wenn ihnen andere Passanten begegnen. Nicht jeder möchte von einem fremden Hund angesprungen werden, auch wenn dieser „nur spielen“ möchte. Das Verhalten fremder Hunde lässt sich im Vorfeld schlecht abschätzen. Niemand sollte Angst ausstehen, wenn er bei uns im Ort spazieren geht. Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass Hunde im Wald an der Leine zu führen sind. Dies dient dem Schutz der Wildtiere.
Darüber hinaus bietet auch Hundekot im öffentlichen Raum immer wieder Anlass für Ärger. Hier gab es einige Wünsche, auf bestimmten „Hunderouten“ öffentliche Mülleimer zu installieren, damit die Kot-Tüten den sofortigen Weg in den Abfall finden können. Konkreten Standortbitten ist die Gemeinde in jedem Fall nachgekommen.
Melden Sie gerne, wenn an einem bestimmten Ort noch ein Mülleimer fehlt. Im Gemeindegebiet gibt es über 50 öffentliche Mülleimer, die wöchentlich von den Mitarbeitern des Bauhofes geleert werden.
Um das Hundekot-Problem zu verdeutlichen, hier ein Auszug aus einer Email einer Dassendorfer Familie, die um einen Appell im „Sachsenwalder“ gebeten hat: „Wir sind eine Familie mit zwei Kleinkindern. Fast täglich gehen wir spazieren und ärgern uns schon seit Monaten über eine bestimmte Sache. (…) Immer wieder finden wir in „Alt“-Dassendorf besonders entlang der Dorfstraße (B 207 bis Ecke Bornweg/Pferdekoppel) mitten auf dem Weg Hundekot vor. Das ist besonders ärgerlich, wenn wir mit dem Kinderwagen und die Große mit ihrem Laufrad unterwegs ist und wir den Gestank dann ungewollt an den Reifen mit zu uns nach Hause nehmen. (…) Es wurden bereits einige „Hundekot-Verbotsschilder“ von Nachbarn aufgestellt, insofern wissen wir, dass auch andere damit ein Problem haben.“
Rufen Sie bitte künftig Ihren Hund rechtzeitig zu sich und sorgen Sie dafür, dass der Hundekot nicht auf öffentlichen Wegen landet, damit sich alle Spaziergänger wohl fühlen.
Leinengebot
Nach §17 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein dürfen Hunde im Wald nur angeleint auf Waldwegen geführt werden. Andernfalls stellen sie eine Gefahr für das im Wald befindliche Wild dar. Freilaufende Hunde, die Wildtiere hetzen oder verfolgen, dürften im Ernstfall vom zuständigen Revierjäger geschossen werden. Zur Vermeidung einer Gefahr für den eigenen Hund und für die Wildtiere sollten sich alle Spaziergänger an dieses Leinengebot im Wald und auf Waldwegen halten. Dies gilt auch für Waldgebiete, die sich im Gemeindebereich von Dassendorf befinden.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Hier klicken:
>>> Hundesteuersatzung (Stand 24.11.2020) <<<
27.07.2025:
Freilaufende Hunde im Waldgebiet – Bürger wenden sich an Gemeinde und Ordnungsamt
In Schleswig-Holstein gilt im Waldgebiet eine generelle ganzjährige Anleinpflicht für Hunde, gemäß dem Landeswaldgesetz §17. Das bedeutet, dass Hunde im Wald immer an der Leine geführt werden müssen, um Wildtiere zu schützen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. In Dassendorf gilt dies sowohl für die sog. „Waldkämme“ zwischen den Wohnstraßen als auch in den angrenzenden Waldflächen des Sachsenwaldes. Überall finden sich zahlreiche Trampelpfade, die gern zum „Gassigehen“ genutzt werden.
Die Anleinpflicht soll Wildtiere, insbesondere während der Brut- und Setzzeit, vor Störungen und Gefahren durch freilaufende Hunde schützen. Daher ist es wichtig, die Vorschriften zu beachten und Hunde im Wald immer anzuleinen.
Immer wieder werden jedoch Verstöße und Vorfälle gemeldet. Hier ein aktuelles Beispiel einer Bürgeranfrage:
„Es geht um die zunehmende Problematik der freilaufenden Hunde und der rücksichtslosen Hundehalter im Waldgebiet. (…) Ich bin mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut, insbesondere mit §17 LWaldG, der eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald vorschreibt. Leider wird dieses Gesetz von den meisten Hundehaltern offensichtlich ignoriert. In der Vergangenheit wurde ich selbst mehrfach durch freilaufende Hunde gefährdet (…).
Es kam zu mehreren Vorfällen, die teilweise täglich, vor allem an Wochenenden, im Wald passieren. Hunde laufen frei herum, während die Hundehalter oftmals nicht einmal mehr sichtbar sind.
Dieses Verhalten ist inakzeptabel und stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, insbesondere Kinder und ältere Personen, dar. Es besteht die Gefahr, dass ein spielendes Kind im Wald gebissen oder sogar schwer verletzt wird. Zudem gefährden freilaufende Hunde die Wildtiere, die in dieser Jahreszeit Junge haben und somit besonders schutzbedürftig sind.
Trotz freundlicher Hinweise und Bitten um Rücksichtnahme werden diese oftmals ignoriert oder sogar mit Beschimpfungen und unhöflichem Verhalten beantwortet. (…)“
Auf die Bitte, entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Leinenpflicht im Wald zu ergreifen antwortet das Ordnungsamt des Amtes Hohe Elbgeest:
„Wir nehmen Ihre Beobachtungen und Ihre Sorge um die Einhaltung der geltenden Regelungen sehr ernst. Die Leinenpflicht dient dem Schutz von Wildtieren, anderen Waldbesucher*innen sowie der Hunde selbst. Dass sich manche Hundehalter*innen nicht daran halten, stellt auch aus unserer Sicht eine durchaus ernstzunehmende Problematik dar. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass es uns als Ordnungsbehörde nicht möglich ist, flächendeckend und dauerhaft Kontrollen durchzuführen. Wie bei anderen ordnungsrechtlichen Regelungen – etwa im Bereich des ruhenden Verkehrs oder beim Thema Müll – können wir nur punktuell tätig werden und konkrete Hinweise prüfen. Selbstverständlich gehen wir gemeldeten Einzelfällen weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten nach. Zusätzlich setzen wir auf Beschilderung und Öffentlichkeitsarbeit, um auf die geltenden Regeln aufmerksam zu machen und mehr Rücksichtnahme zu erreichen.“
Um im Bereich des Flachstumweges auf die Problematik hinzuweisen, hatte die Gemeinde bereits vor längerer Zeit inoffizielle Hinweisschilder organisiert und aufstellen lassen, um auf den notwendigen Schutz der Wildtiere hinzuweisen. Weitere solcher Schilder sind bereits bestellt, um auch in anderen Wald-Zugangsbereichen diese Thematik bewusst zu machen. Eine offizielle Beschilderung durch die Behörden gibt es nicht.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg