Bericht der Bürgermeisterin Teil I

Conrad-Koppel, Sportstätten, Wind, Batterie

23.12.2025


Bebauungsplan „Conrad Koppel“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bis 5. Januar 2026

Die Veröffentlichung der Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit sich die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, in Dassendorf einzusehen. Die Veröffentlichung findet bis 5. Januar 2026 statt. Innerhalb der Frist können Stellungnahmen und Anregungen zu der Planung beim Amt Hohe Elbgeest abgegeben werden. Bei Fragen zu der Planung wenden Sie sich an das Amt Hohe Elbgeest, Frau Gade-Müller, Tel. 04104 / 990 607.


Regionalplan Wind

Fläche zwischen Dassendorf und Brunstorf ist in den aktuellen Landesplanungen nicht als Vorrangfläche für Windkraftanlagen enthalten. Nach Prüfung der Unterlagen und anwaltlicher Bestätigung ist eine gemeindliche Stellungnahme zum vorliegenden 3. Entwurf des LEP Wind nicht erforderlich und auch nicht zulässig, da die Gemeinde Dassendorf von Änderungen nicht mehr betroffen ist. Die im Regionalplanentwurf ausgewiesenen Vorranggebiete werden sich voraussichtlich nicht mehr ändern. Da das Flächenziel des Landes bereits erreicht ist werden voraussichtlich keine neuen Vorranggebiete hinzukommen.

Die Gemeinde Dassendorf hat daher keine Stellungnahme zum 3. Entwurf LEP Wind eingereicht.


Lenkungsgruppe zur Neukonzeptionierung der Sportstätten

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, diese Lenkungsgruppe einzurichten. Als Mitglieder wurden der/die Bürgermeister/in sowie die Vorsitzenden von Planungsausschuss, Finanzausschuss und Bauausschuss benannt. Die Gruppe wurde bewusst nach Funktionen (und nicht namentlichen Personen) besetzt. Das Projekt „Sportstätten“ wird die Gemeinde voraussichtlich über einen Zeitraum von mehreren Jahren, auch über diese Wahlperiode hinaus, beschäftigen. Mit einer funktionellen Besetzung ist gewährleistet, dass die Lenkungsgruppe trotz personeller Wechsel arbeitsfähig bleibt.

Die Projektleitung „Sportstätten“ liegt bei Frau Schneider vom Amt Hohe Elbgeest. Ihr obliegt die Koordination der Projektgruppe, die mit Hauptamtlichen der beteiligten Fachdienste des Amtes Hohe Elbgeest besetzt ist. Die Gemeindevertretung wird regelmäßig über den Projektstand informiert und dort notwendige Beschlüsse gefasst. Notwendige Detailberatungen (z.B. im Planungsrecht) werden in den Gemeindegremien beraten.

Außerdem hat die Gemeindevertretung ihr Mitglied Wolfgang Bober (fraktionslos) beauftragt, die Amtsverwaltung beim Zuwendungsantrag für das Bundesförderprogramm zur Sportstättensanierung zu unterstützen. Wolfgang Bober hatte bereits am Förderantrag zum Bundesprogramm im Sommer 2023 maßgeblich mitgewirkt. Der Förderantrag wird derzeit überarbeitet, um ihn fristgerecht zum 15. Januar 2026 für das neu aufgelegte Bundesförderprogramm einzureichen.


Batteriespeicher im süd-östlichen Gemeindegebiet

Die Hamburger Energiewerke GmbH haben Interesse an der Errichtung eines Batteriespeichers im süd-östlichen Teil des Gemeindegebietes (siehe PV-Freiflächenkonzept unter www.dassendorf.de/ Bauleitplanung) angemeldet. Die Batteriespeicher sind im Außenbereich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren. Das Vorhaben wird in einer der nächsten Gremiensitzungen der Gemeinde von der Hamburger Energiewerke GmbH vorgestellt.