Waldbrandvorsorge und -bekämpfung
Waldbrandvorsorge und -bekämpfung im Amtsgebiet
Länger anhaltende Trockenperioden und hohe Temperaturen können insbesondere in den Sommermonaten zu einer deutlich erhöhten Wald- und Vegetationsbrandgefahr führen. Wald- und Flächenbrände stellen die Feuerwehren dabei vor besondere Herausforderungen. Neben einer teilweise schnellen Brandausbreitung können insbesondere die eingeschränkte Erreichbarkeit der Einsatzstellen, die Löschwasserversorgung über größere Entfernungen sowie der hohe Personal- und Materialbedarf die Brandbekämpfung erschweren.
Von wesentlicher Bedeutung sind bereits im Vorfeld gute Ortskenntnisse, geeignete und befahrbare Zufahrtswege, bekannte und erreichbare Wasserentnahmestellen, belastbares Kartenmaterial sowie klare Alarmierungs- und Führungsstrukturen. Ebenso wichtig ist, dass erforderliche überörtliche Unterstützung im Bedarfsfall schnell du zielgerichtet angefordert werden kann.
Für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes sind zunächst die Gemeinden zuständig. Die Freiwilligen Feuerwehren treffen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die erforderlichen Vorkehrungen auch für Wald- und Vegetationsbrände. Hierzu gehören insbesondere die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, geeigneter Zufahrts- und Anfahrtswege und verfügbarer Löschwasserentnahmestellen sowie die Berücksichtigung entsprechender Szenarien in der Einsatzvorbereitung.
Größere Wald- und Vegetationsbrände können innerhalb kurzer Zeit einen erheblichen Kräfte- und Materialbedarf entwickeln. Bei Bedarf können weitere Feuerwehren des Amtsgebietes sowie überörtliche Kräfte und besondere Einsatzmittel zur Unterstützung angefordert werden.
Für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn besteht eine Kooperation, über die im Bedarfsfall Unterstützung aus der Luft angefordert werden kann. Für die Waldbrandbekämpfung stehen Löschhubschrauber zur Verfügung, die nach entsprechender Anforderung innerhalb kurzer Zeit am Einsatzort sein können. Insbesondere bei größeren oder schwer zugänglichen Brandflächen besteht damit die Möglichkeit, die bodengebundene Brandbekämpfung kurzfristig aus der Luft zu unterstützen.
Darüber hinaus hält das Land Schleswig-Holstein zusätzliche Ausrüstung vor, die bei entsprechenden Einsatzlagen angefordert werden kann. Hierzu gehören unter anderem spezielle Ausstattungsgegenstände für die Vegetationsbrandbekämpfung, beispielweise Löschrucksäcke.
Besonderer Schwerpunkt Sachsenwald
Eine besondere Bedeutung kommt innerhalb dieser Betrachtung dem Sachsenwald zu. Mit der zum 01. Januar 2026 erfolgten Inkommunalisierung des bislang gemeindefreien Gebietes haben sich die kommunalen Zuständigkeiten innerhalb des Waldgebietes verändert. Aufgrund seiner Größe, der gemeinde- und amtsübergreifenden Ausdehnung sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten erfordert der Sachsenwald eine über die allgemeinen Vorkehrungen im Amtsgebiet hinausgehende, abgestimmte Einsatzplanung.
Bereits vor der Inkommunalisierung bestanden umfangreiche Vorplanungen für Einsätze im Sachsenwald. Im Zuge der veränderten Gemeindegrenzen wurden die Strukturen weiterentwickelt und insbesondere die Zuständigkeits- und Alarmierungsstrukturen an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Vor der Inkommunalisierung wurde der Brandschutz im Sachsenwald durch die Freiwillige Feuerwehr Aumühle wahrgenommen. Für das Waldgebiet wurden sogenannte Bahnabschnittskarten erstellt, die umfangreiche einsatzrelevante Informationen enthalten. Hierzu zählen insbesondere markante Punkte, Wegeführungen und Zufahrtsmöglichkeiten sowie Gewässer und Wasserentnahmestellen.
Durch den Sachsenwald verläuft zudem eine Bahnstrecke. Für mögliche Schadensereignisse auf dieser Strecke erarbeitete das Ordnungsamt im Jahr 2025 unter Beteiligung der zuständigen Freiwilligen Feuerwehren des Rettungsdienstes, der Rettungsleitstelle, der Polizei sowie weiterer Institutionen ein Einsatzkonzept für Bahnunfälle.
Das Einsatzkonzept definiert unter anderem den gehören Standort der Einsatzleitung sowie Bereitstellungsräume für die Technische Einsatzleitung (TEL), den Rettungsdienst und die Polizei. Ergänzend ist eine Lotsenstelle für größere LKW-Einheiten vorgesehen. Diese bereits festgelegten Strukturen können grundsätzlich auch bei größeren Waldbrandlagen genutzt werden und bilden damit eine wichtige Grundlage für die Waldbrandeinsatzplanung im Sachsenwald.
Neuordnung der Zuständigkeits- und Alarmierungsstrukturen
Mit den durch die Inkommunalisierung veränderten Gemeindegrenzen war eine Neuordnung der brandschutzrechtlichen Zuständigkeiten innerhalb des Sachsenwaldes erforderlich. Dies machte zugleich eine Anpassung der sogenannten Bereichsfolgen, also der im Einsatzleitsystem hinterlegten örtlichen Zuordnungen und Alarmierungsfolgen, notwendig.
Die Koordination dieses Abstimmungsprozesses erfolgte bis zum Frühjahr 2026 unter der Federführung des Amtes Hohe Elbgeest. Beteiligt waren die Kreis- und Amtswehrführung, die zuständigen Freiwilligen Feuerwehren, die Ordnungsbehörden der Stadt Schwarzenbek und des Amtes Schwarzenbek-Land sowie die Rettungsleitstelle.
Im Ergebnis konnten die Bereichsfolgen für das Gebiet des Sachsenwaldes an die neuen Zuständigkeiten angepasst und zugleich die Orts- und Lagezuordnung wesentlich verbessert werden. Dies ist insbesondere bei Flächenlagen von Bedeutung, bei denen eine Zuordnung anhand einer postalischen Anschrift nicht möglich ist.
Die Beteiligten verständigten sich hierzu auf eine technische Lösung, mit der Gemeinde- und Zuständigkeitsgrenzen, markante Punkte, Rettungspunkte und weitere einsatzrelevante Örtlichkeiten nach einem einheitlichen System erfasst und eindeutig zugeordnet werden können. Sämtliche definierte Punkte sind nun eindeutig den jeweils zuständigen Freiwilligen Feuerwehren zugeordnet.
Das entsprechende Kartenmaterial sowie die Geodaten sind der Einsatzleitstelle zur Einpflege in das Einsatzleitsystem übergeben. Die neuen Bereichsfolgen sind zwischen den Beteiligten abgestimmt, durch die Kreiswehrführung freigegeben und entsprechend hinterlegt.
Damit bestehen wesentliche Voraussetzungen dafür, Einsatzorte im Sachsenwald eindeutig zu verorten dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zuzuordnen und die erforderlichen Einsatzkräfte entsprechend der hinterlegten Bereichsfolgen zu alarmieren.
Ausstattung für Waldbrandbekämpfung
Ergänzend zu den vorhandenen örtlichen und überörtlichen Ressourcen beschafft das Land Schleswig-Holstein spezielle Fahrzeuge für die Waldbrandbekämpfung, die dezentral in der Fläche stationiert werden sollen.
Nach aktuellem Kenntnisstand erhält der Kreis Herzogtum Lauenburg drei dieser Fahrzeuge, die bei geeigneten Städten bzw. Gemeinden stationiert werden sollen.
Das Amt Hohe Elbgeest hat gegenüber dem Kreis bereits einen dringenden Bedarf für die Stationierung bei der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle angemeldet. Für diesen Standort spricht insbesondere, dass die Gemeinde Aumühle auch nach der Inkommunalisierung für einen großen Teil des Sachsenwaldes brandschutzrechtlich zuständig bleibt und die Feuerwehr über umfangreiche Orts- und Einsatzerfahrungen im Sachsenwald verfügt.
Die Entscheidung des Kreises über die künftigen Standorte bleibt abzuwarten.
Weiterer Handlungsbedarf
Trotz der umfangreichen Planungen und der seit der Inkommunalisierung umgesetzten Maßnahmen steht eine Zusammenführung der bestehenden Strukturen zu einem schriftlichen Waldbrandkonzept für den Sachsenwald noch aus.
Das Konzept soll insbesondere die Zuständigkeits- und Alarmierungsstrukturen, Zufahrts- und Anfahrtswege, Bereitstellungsräume und Führungsstrukturen, Gewässer und Wasserentnahmestellen, Rettungs- und Orientierungspunkte sowie die Einbindung überörtlicher Kräfte und besonderer Einsatzmittel abbilden.
Hierbei kann auf umfangreiche bereits vorhandene Grundlagen zurückgegriffen werden Dazu zählen insbesondere die Bahnabschnittskarten, das Einsatzkonzept für Bahnunfälle, die definierten Führungs- und Bereitstellungsräume sowie die im Zuge der Inkommunalisierung überarbeiteten Geodaten und Bereichsfolgen.
Ziel ist daher nicht eine vollständige Neuerung der Einsatzplanung, sondern die systematische Zusammenführung, Überprüfung und erforderlichenfalls Ergänzung der vorhandenen Strukturen zu einem abgestimmten Gesamtkonzept für Waldbrandlagen im Sachsenwald.
Aufgrund der gemeinde- und amtsübergreifenden Bedeutung des Sachsenwaldes bedarf es hierzu einer engen Abstimmung insbesondere zwischen dem Kreis Herzogtum Lauenburg, den betroffenen Ämtern, Städten und Gemeinden, den Feuerwehren und Wehrführungen und der Einsatzleitstelle.
Gemeinde Dassendorf